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Corona-Update: Löwen-Heimspiele unter 3G+-Regelung

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Da der Indikator „Intensivbettenbelegung“ den Schwellenwert von 250 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, hat das Bundesland Baden-Württemberg die Warnstufe ausgerufen. Demnach gelten ab sofort und bis auf Weiteres verschärfte Corona-Regeln, die sämtliche Veranstaltungen in den Heimspielhallen der Junglöwen betreffen. 

Der Verein ist mit dem heutigen Tag gezwungen, die Zutrittsbestimmungen auf das 3G+-Modell umzustellen. Bislang hatten die Löwen an der 3G-Regelung festgehalten. Mit dem U19-Heimspiel am kommenden Mittwoch, 10. November, gegen TV Bittenfeld erhalten ausschließlich vollständig geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen (nicht älter als 48 Stunden) Zugang zur Halle. Ein Antigen-Schnelltest ist demnach nicht mehr zulässig.

PCR-Testpflicht für alle Nicht-Geimpften über 18

Für asymptomatische Personen unter 18 Jahren ist statt eines PCR-Testnachweises ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend. Asymptomatische Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gelten gemäß Corona-Verordnung als getestete Person und brauchen keinen Test vorzuweisen. Ein Schülerausweis (bzw. eine Bescheinigung der Schule, ein Schüler-Abo etc.) ist als Nachweis ausreichend.

Auch während der Ferien sind asymptomatische Schüler von der Testpflicht ausgenommen und müssen am Veranstaltungstag lediglich einen Nachweis über den Schulbesuch erbringen (wie vorangehend beschrieben). Die Corona-Verordnung nimmt diesbezüglich keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Gleichwohl wird empfohlen, dass sich Schüler auch während der unterrichtsfreien Zeit testen lassen. Für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder besteht keine Test- und Ausweispflicht.

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