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Hinweis zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs

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Das Kultusministerium und das Sozialministerium über Sportstätten informiert über eine neue Verordnung in Baden-Württemberg, die zum 02. Juni 2020 in Kraft treten wird. Diese Verordnung ermöglicht das Sporttreiben in Sporthallen unter Berücksichtigung der Einhaltung der in der Verordnung vorgegebenen Auflagen.

In der folgenden Datei ist eine Zusammenfassung und einhergehend eine Empfehlung des Badischen Handball-Verbands zu finden.

Weitere wichtige Informationen sind diesen Seiten zu entnehmen:

Quelle: BHV - Redaktion

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